AGBs

Miet- und Geschäftsbedingungen

  • Umfang der Anwendung
  • Abschluss des Vertrages
  • Übergabe des Mietobjekts
  • Zahlungsbedingungen
  • Kaution
  • Nutzung der Mietsache, Nutzungsüberlassung an Dritte
  • Pflichten des Mieters während der Mietzeit
  • Mängel an der Mietsache
  • Ausschluss der Haftung
  • Vertragslaufzeit, Rücktritt vom Vertrag, Schönwettergarantie
  • Rückgabe des Mietobjekts
  • Sicherheitshinweise
  • Anwendbares Recht
  • Alternative Streitbeilegung

1 Umfang der Anwendung

Diese Miet- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen, die der „Steffen Prandke“ (nachfolgend „Vermieter“ genannt) mit einem Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“ genannt) in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit schließen.

„Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

„Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Der Einbeziehung von abweichenden Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Mieters wird widersprochen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Erfordernisses.

2 Zustandekommen des Vertrages

Die vom Vermieter auf Internetplattformen (Website, Facebook, Instagram, etc.) und in Printmedien (Flyer, Banner, Zeitungsanzeigen, etc.) abgebildeten und beschriebenen Mietgegenstände stellen keine verbindlichen Angebote des Vermieters dar, sondern dienen lediglich der Abgabe eines verbindlichen Angebots zum Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter („invitatio ad offerendum“).

Unterbreitung eines Angebots:

Nachdem sich der Mieter auf der Website des Vermieters mit Hilfe des integrierten Buchungskalenders für einen freien Mietzeitraum für sein gewünschtes Mietobjekt entschieden hat, werden der gewählte Buchungszeitraum und die für seine Auswahl anfallenden Kosten in einem hellgrün hinterlegten Feld angezeigt.

Im Bereich „Extras“ können zusätzliche Optionen ausgewählt werden, indem das entsprechende Kästchen angekreuzt wird.

Durch Auswahl der Option „Selbstreinigung“ kann der Mieter entscheiden, das Mietobjekt selbst zu reinigen. In diesem Fall zieht das System die Kosten für die Reinigungsgebühr vom Buchungsbetrag ab.

Durch Klicken auf die blau hinterlegte Schaltfläche „Jetzt mieten“ legt der Mieter den ausgewählten Mietartikel in den virtuellen Warenkorb und erhält vom System eine entsprechende Bestätigung in einem grau hinterlegten Feld.

Über die blaue Schaltfläche „Warenkorb anzeigen“ oder das Einkaufswagensymbol in der oberen rechten Ecke der Website gelangt der Mieter zu seinem virtuellen Warenkorb, in dem die ausgewählten Artikel aufgelistet sind. Wenn der Mieter auf die blaue Schaltfläche „Zur Kasse gehen“ klickt, gelangt er zur nächsten Eingabemaske, in der er seine Rechnungs- und Lieferdaten eingibt und eine Zahlungsmethode auswählen kann.

Durch Klicken auf die Schaltfläche unter den Zahlungsarten

„Zahlungspflichtig mieten“ gibt der Mieter ein rechtsverbindliches Vertragsangebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab, nachdem er das Kästchen „Ich habe die Miet- und Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert“ angekreuzt hat. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können über einen integrierten Hyperlink im Bestätigungsfeld aufgerufen werden.

Darüber hinaus kann der Mieter das Angebot auch per Post, Fax, E-Mail oder Messenger-Dienst (WhatsApp- oder Telegram-Nachricht) in Textform an den Vermieter übermitteln.

Annahme des Angebots:

Der Vermieter nimmt das Angebot an

indem er eine Buchungsbestätigung in Textform versendet. Die Buchungsbestätigung wird normalerweise per E-Mail verschickt. Der Vermieter kann die Bestätigung jedoch auch per Post, Fax oder Messenger-Dienst (WhatsApp- oder Telegram-Nachricht) versenden. Maßgeblich für die Einhaltung der Annahmefrist ist der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter.

Durch schlüssiges Handeln, indem er dem Mieter das Mietobjekt zum Gebrauch überlässt und der Mieter es nach Unterzeichnung des Übergabeprotokolls annimmt.
indem Sie den Mieter nach Abgabe seines verbindlichen Angebots zur Zahlung auffordern.
Wenn mehrere der vorgenannten Alternativen bestehen, kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, an dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters nicht innerhalb der vorgenannten Frist an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist und kein Mietverhältnis zustande kommt.

Die Annahmefrist beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter und endet am Ende des dritten Tages nach der Absendung des Angebots.

Die Kommunikation und Vertragsabwicklung erfolgt in der Regel per E-Mail oder über Messenger-Dienste (WhatsApp oder Telegram etc.). Der Mieter muss daher den Zugang sicherstellen und gewährleisten, dass die an ihn gesendeten Nachrichten regelmäßig abgerufen und gelesen werden können. Die Vertragssprache ist Deutsch.

  1. Übergabe des Mietobjekts

Sofern Mieter und Vermieter nicht ausdrücklich die Übergabe und Abholung des Mietobjekts durch den Vermieter vereinbart haben, gilt die Selbstabholung des Mietobjekts durch den Mieter als vereinbart.

Im Falle der Selbstabholung vereinbaren Vermieter und Mieter einen Abholtermin am Sitz des Vermieters innerhalb der Abholzeiten. Diese sind in der Regel gemeinsam abzustimmen.

Im Falle der Selbstabholung werden keine Liefer- und Abholkosten berechnet.

Die Lieferung und Abholung durch den Vermieter ist jedoch mit zusätzlichen Kosten für den Mieter verbunden, die je nach Liefer- und Abholadresse variieren und automatisch über das Buchungssystem im Bereich „Kasse“ berechnet werden. Entfernungen von bis zu 10 km werden pauschal mit 10,00 € berechnet, bis zu 20 km mit 20 € und bis zu 30 km mit 30 €.

Bei der Abholung muss dem Vermieter ein gültiger amtlicher Ausweis mit einem Wohnsitz in Deutschland vorgelegt werden. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter eine Fotokopie des

Ausweisdokuments durch den Vermieter erstellen kann. Die Fotos werden nach Beendigung des Mietvertrages durch ordnungsgemäße Rückgabe des Mietgegenstandes gelöscht.

Der Mietgegenstand umfasst die Hüpfburg einschließlich Schutzhülle, eine Plane, das Luftgebläse, Heringe zur Verankerung im Boden, bei Bedarf ein 10-15 Meter langes 230-Volt-Stromkabel und die Bedienungs- und Aufbauanleitung des Herstellers.

Für die Lieferung ist eine ebene Zufahrtsstraße zum Aufstellungsort erforderlich, die mit einem Transportwagen befahren werden kann. Andernfalls wird der Mietgegenstand „frei Bordsteinkante“ an die Haustür geliefert und muss vom Mieter und seinen Helfern zum vorgesehenen Montage- und Aufstellungsort transportiert werden.

Mindestens ein zusätzlicher Helfer sollte zur Verfügung stehen. Der Auf- und Abbau des Mietobjekts liegt in der Verantwortung des Mieters.

Eventuell erforderliche öffentlich-rechtliche (z.B. Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Plätzen oder Wegen) oder privatrechtliche (Erlaubnis des Grundstückseigentümers) Genehmigungen für den Aufbau auf der ausgewiesenen Aufstellfläche sind vom Mieter auf eigene Kosten und auf eigene Veranlassung einzuholen.

4 Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach der auf der Homepage https://steffens-huepfburgverleih.de veröffentlichten Preisliste. Die angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Die Mehrwertsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen, da der Vermieter ein Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist.

Die Miete ist im Voraus für die gesamte Mietdauer zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vertragssumme in voller Höhe nach Annahme des Mietobjekts durch den Vermieter fällig. Sie ist innerhalb von drei Werktagen auf das Konto des Vermieters mit der IBAN DE29 2004 1111 0284 8182 00 bei der ComDirekt zu überweisen oder in bar am Sitz des Vermieters zu zahlen.

Eventuell anfallende Liefer- und Abholkosten werden zusammen mit dem Mietpreis in Rechnung gestellt.

Der Mietpreis beinhaltet nur die Vergütung für die Bereitstellung der Mietsache. Eventuell anfallende Stromkosten während des Betriebs gehen zu Lasten des Mieters.

  1. Kaution

Zur Sicherung der Ansprüche des Vermieters kann der Mieter eine Sicherheit in Form einer Kaution von 100,00 Euro leisten. Die Kaution ist vom Mieter spätestens bei der Übergabe des Mietobjekts zu hinterlegen.

Wenn der Mieter das Mietobjekt am Ende des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und mit allem Zubehör zurückgibt, muss der Vermieter die Kaution innerhalb von fünf Werktagen an den Mieter zurückzahlen.

Ein ordnungsgemäßer Zustand ist gegeben, wenn der Mietgegenstand sauber, trocken und ordnungsgemäß verpackt zurückgegeben wird (der Mietgegenstand muss vollständig von der Transportplane umschlossen sein).

Wird die Hüpfburg nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, wird ein Pauschalbetrag von bis zu 50,00 Euro berechnet und von der Kaution abgezogen.

Gibt der Mieter den Mietgegenstand unvollständig oder defekt zurück oder geht der Mietgegenstand dauerhaft verloren, behält der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution ein, um den Verlust zu decken, unabhängig davon, ob der Mieter den Verlust zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn die Kaution nicht ausreicht, um den Schaden zu decken.

In der Regel wird die Kaution per Banküberweisung auf das Konto des Mieters zurückerstattet. Von dieser Regel kann in Einzelfällen abgewichen werden.

6 Nutzung des Mietobjekts, Nutzungsüberlassung an Dritte

Das Mietobjekt darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und nur in der erwarteten und üblichen Weise genutzt werden. Für die Nutzung ist ein permanenter 230-Volt-Stromanschluss (normaler Hausanschluss) erforderlich.

Stromführende Teile des Mietobjekts (z.B. aufblasbare Gebläse) müssen vor Feuchtigkeit geschützt werden.

Bei starkem Wind ab Windstärke 5 und/oder Regen muss der Betrieb sofort unterbrochen werden und bei aufblasbaren Eventmodulen muss auch die Luft aus den Modulen abgelassen werden.

Die Aufstellfläche für das Mietobjekt muss ausreichend groß, eben, sauber und frei von scharfen Gegenständen sein.

Der Betrieb auf Kies, Splitt, rotem Sand, Schotter, Tartan und ähnlichen Materialien ist strengstens untersagt. Im Zweifelsfall muss der Vermieter vor dem Aufstellen konsultiert werden.

Die Hüpfburgen müssen mit den mitgelieferten Befestigungen im Boden verankert werden.

Die Hüpfburgen müssen während der Benutzung vom Vertragspartner oder einer vom Vertragspartner benannten, geeigneten und volljährigen Person beaufsichtigt werden.

Sobald Sicherheitsbedenken hinsichtlich der weiteren Nutzung des Mietobjekts bestehen, muss der Betrieb sofort eingestellt und das Mietobjekt gesichert oder abgebaut werden.

Das Mietobjekt wird zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter zur Verfügung gestellt. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietsache ohne Zustimmung des Vermieters an einen Dritten weiterzugeben, insbesondere sie an einen Dritten zu vermieten oder zu verleihen.

Die unter § 11 dieser Miet- und Geschäftsbedingungen aufgeführten Sicherheitshinweise sind zu beachten.

7 Pflichten des Mieters während der Mietzeit

Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen. Er hat die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Montage- oder Gebrauchsanweisungen zu befolgen, soweit ihm dies zumutbar ist.

Beschriftungen oder Werbebanner an der Mietsache dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Mieter geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Mietsache vor Diebstahl zu schützen und ggf. die Mietsache nachts abzubauen.

8 Mängel an der Mietsache

Die Mietsachen werden vom Vermieter nach jeder Rückgabe auf Mängel überprüft und dem Mieter in einem nach bestem Wissen und Gewissen ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Sollten die Mietgegenstände dennoch Mängel oder Beanstandungen aufweisen, hat der Mieter diese dem Vermieter unverzüglich nach der Montage, insbesondere vor der eigenen Nutzung, mitzuteilen.

Bei geringfügigen Mängeln, die die Funktion nicht einschränken, wird der Vermieter die vorhandenen Mängel durch ein Mängelprotokoll dokumentieren. Spätere Reklamationen werden vom Vermieter nicht mehr anerkannt.

Die Beseitigung größerer, die Funktion einschränkender Mängel erfolgt in der Regel durch kostenlose Ersatzlieferung einer anderen, vergleichbaren Mietsache aus dem Bestand des Vermieters, sofern vorhanden. Alternativ kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache (z.B. Gebläse) zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Hierfür ist dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen. Der Mieter darf seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist nur zulässig, wenn dem Vermieter ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist nur auszugehen, wenn sie unmöglich ist, wenn der Vermieter sie verweigert oder unzumutbar verzögert, wenn begründete Zweifel an den Erfolgsaussichten bestehen oder wenn sie dem Mieter aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, wenn der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass die Änderungen keine unzumutbaren Auswirkungen auf die Analyse und Beseitigung des Mangels durch den Vermieter haben.

Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, soweit der Mieter zu Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstvornahmerechts nach § 536a Abs. 2 BGB, berechtigt ist und diese fachgerecht und nachvollziehbar dokumentiert worden sind.

Während der Nutzung auftretende Schäden, Mängel oder Defekte sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

  1. Ausschluss der Haftung

Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, so ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht nach der vorstehenden Klausel eine unbeschränkte Haftung gilt. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt,

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Jede weitere Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbestimmungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

Der Vermieter handelt ausschließlich als Vermieter im engeren Sinne. Er tritt weder als Betreiber noch als Verantwortlicher der Veranstaltung auf und stellt dem Mieter lediglich die gemietete Ausrüstung zur Verfügung. Aus diesem Grund haftet der Mieter allein für alle Schäden, die Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung des gemieteten Equipments während der Veranstaltung entstehen, und stellt den Vermieter diesbezüglich von der Haftung frei.

Dem Mieter wird daher empfohlen, eine ausreichende Veranstaltungs- und/oder Haftpflichtversicherung abzuschließen.

10. Vertragslaufzeit, Rücktritt vom Vertrag, Schönwettergarantie

Der Mietvertrag wird für einen begrenzten Zeitraum geschlossen. Er beginnt mit der Übergabe des Mietobjekts an den Mieter und endet mit dem Ende der vereinbarten Mietzeit und Rückgabe des Mietobjekt.

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).

Der Mieter kann bis zum Tag des Ereignisses vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung des Rücktritts muss in Textform erfolgen. In diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, einschließlich des entgangenen Gewinns. Der Vermieter ist berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung einen pauschalen Schadensersatz (Stornokosten) zu verlangen.

Dies kann wie folgt:

Stornierung mehr als 14 Tage vor Vertragsbeginn: 30% des Vertragswertes
Stornierung weniger als 14 Tage vor Auftragsbeginn: 50% des Auftragswerts
Stornierung weniger als 7 Tage vor Auftragsbeginn: 80% des Auftragswerts
Stornierung weniger als 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 100% des Auftragswerts
Fremdkosten für bereits erbrachte Leistungen oder Fremdstornokosten sind zusätzlich zu erstatten.

„Schönwettergarantie“:

Der Mieter hat das Recht, den Miettermin kostenlos auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, wenn für den Tag der Veranstaltung Regen oder Sturm vorhergesagt ist („Schönwettergarantie“). Der Mieter erhält einen einmalig verwendbaren Gutscheincode in Höhe des für den Ausweichtermin gezahlten Betrags, der zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb von drei Jahren nach dem Buchungsdatum eingelöst werden kann.

Die Schönwettergarantie muss mindestens 24 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums in Anspruch genommen werden. Der Ersatztermin ist abhängig von der Verfügbarkeit. Es besteht kein Anspruch auf einen

kostenlosen Ausweichtermin. Der Online-Wetterdienst www.wetter.com wird als Referenz verwendet.

  1. Rückgabe des Mietobjekts

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses muss der Mieter das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückgeben. Der Mieter muss den Vermieter unaufgefordert und vollständig über alle Schäden informieren, die während der Mietzeit an der Mietsache entstanden sind.

Der Mietgegenstand gilt als in ordnungsgemäßem Zustand, wenn er sauber, trocken und ordnungsgemäß verpackt zurückgegeben wird.

Die Endreinigung der Hüpfburg ist immer Sache des Mieters. Die Hüpfburgen müssen vor dem Einpacken abgesaugt und ggf. innen und außen mit einem feuchten Tuch abgewischt werden. Nach dem Abbau muss die Hüpfburg im trockenen Zustand gemäß der Bedienungsanleitung so zusammengefaltet werden, dass sie vollständig von der Schutzhülle umschlossen ist. Die Schutzhülle schützt die Hüpfburg vor Schäden, die während des Transports entstehen können.

Die Endreinigung der Hüpfburg kann gegen eine Reinigungsgebühr von 25,00 Euro als Zusatzleistung zum Mietpreis gebucht werden. Die Reinigungsgebühr deckt ein normales Maß an Verschmutzung ab, das nach der vertraglichen Nutzung zu erwarten ist.

Außergewöhnlich verschmutzte oder nasse Mietgegenstände werden pauschal mit 50,00 Euro als unsachgemäße Rückgabe berechnet.

Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit wird dem Mieter für jeden Tag der Überschreitung der Mietzeit der jeweils gültige, in der Preisliste angegebene „Tagessatz“ in Rechnung gestellt.

Der Vermieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

  1. Sicherheitshinweise

Die Benutzung des Mietgegenstandes (Hüpfburg) muss von einem geschäftsfähigen Erwachsenen, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, beaufsichtigt werden. Diese Person muss sicherstellen, dass die Warnhinweise auf der Hüpfburg beachtet und eingehalten werden, insbesondere von minderjährigen Benutzern. Dies kann sowohl das Verletzungsrisiko als auch das Risiko einer Beschädigung des Mietobjekts erheblich minimieren.

Die folgenden Sicherheitshinweise müssen beachtet werden:

Die Hüpfburgen dürfen nur von Kindern ab 3 Jahren benutzt werden.

Die maximal zulässige Personenzahl für die jeweilige Hüpfburg ist zu beachten und einzuhalten.

Die Hüpfburgen müssen mit den mitgelieferten Heringen/ Gewichten im Boden verankert und gegen Verrutschen, Umfallen oder Anheben durch Windböen gesichert werden.

Die Hüpfburgen sind ohne Schuhe zu benutzen.

Es ist verboten, die Hüpfburgen mit Zigaretten, scharfen und gefährlichen Gegenständen, Speisen und Getränken zu betreten. Bitte überprüfen Sie Ihre Taschen und Kleidung vor der Benutzung auf solche Gegenstände.

Die Wände der Hüpfburgen und Sicherheitsnetze dürfen nicht bestiegen oder zum Klettern benutzt werden.

Die aufblasbaren Fächer müssen vor Regen und Feuchtigkeit geschützt werden. Sie müssen auf einer ebenen und trockenen Fläche aufgestellt und gegen Umkippen gesichert werden.

Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, dürfen die Hüpfburgen nicht benutzen.

Springen im vorderen Eingangsbereich der Hüpfburgen muss vermieden werden, um zu verhindern, dass Personen aus der Hüpfburg fallen.

Spaßkämpfe, Purzelbäume, Schubsereien und Purzelbäume sind zu vermeiden, um andere Benutzer nicht zu gefährden.

Die Aufsichtsperson muss sofort eingreifen, wenn erkennbar wird, dass einzelne Benutzer andere Benutzer durch ihr Verhalten gefährden.

Der Alters- und Größenunterschied sollte bei gleichzeitiger Nutzung so gering wie möglich sein. Bei Regen und starkem Wind muss die Nutzung schnell beendet werden.

Es muss sichergestellt werden, dass der Ventilator während der Nutzung ohne Unterbrechung läuft. Zu diesem Zweck ist unbedingt darauf zu achten, dass keine unbefugten Personen an der Stromversorgung oder dem Ventilator herumhantieren und die Stromversorgung unterbrechen. Der Luftein- und -auslass des Ventilators muss frei sein, um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten.

Wenn die Stromversorgung ausfällt oder das Gebläse versagt, muss die Hüpfburg sofort verlassen werden. Durch den Luftverlust kann die Hüpfburg schnell in sich zusammenfallen und Menschen unter sich „begraben“, so dass sie ersticken. Bevor Sie die Hüpfburg wieder benutzen, muss die Ursache der Störung eindeutig festgestellt und behoben werden.

Offenes Feuer in unmittelbarer Nähe der Hüpfburg muss vermieden werden.

13 Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

14 Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Der Vermieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Zuständiges Amtsgericht ist Waren Müritz